Das Verwaltungsgericht Münster hat bestätigt (Beschluss vom 30.01.2015 – Az.: 1 L 615/14), dass das sogenannte Trophäenfischen, bei dem große Fische nach einem Angelvorgang („Drill“) lebend aus dem Wasser gehoben, ohne Betäubung oder Tötung vom Angelhaken gelöst, gemessen, vor einer Kamera präsentiert und anschließend wieder in das Gewässer gesetzt werden, gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes verstößt.
Einem Angelteichbetreiber war unter Androhung eines hohen Ordnungsgeldes aufgegeben worden, das sogenannte „Catch & Release“ von Fischen an seinem Teich zu unterbinden. Das Trophäenfischen mit dem Ziel eines langen Drills und eines Fotos der Trophäe sei kein vernünftiger Grund, dem Fisch Schmerzen oder Leid zuzufügen, wozu auch der Stress des Fisches gehöre, der mit dem Fang verbunden sei.
Das Zurücksetzen, zum Beispiel von größeren Karpfen, ist auch hierzulande weit verbreitet. Angelmagazine geben Tipps und im Fachhandel findet sich entsprechendes Zubehör. Was im Ausland erlaubt sein mag, fällt jedoch in Deutschland regelmäßig als Tierquälerei unter § 17 Nr. 2 b TierSchG und ist eine Straftat. Ein entsprechender Vorwurf sollte daher immer ernst genommen werden. Wer sich strafrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Vorwürfen bzw. Anordnungen ausgesetzt sieht, sollte fachkundige anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Oftmals kann in Fällen von fischerei- und tierschutzrechtlichen Verstößen mit anwaltlicher Hilfe eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.
Rechtsanwalt Simon Bender aus Frankfurt am Main vertritt Mandanten in allen Bereichen des Jagdrechts und Fischereirechts deutschlandweit.
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