Pflicht zur Anlegung von Bejagungsschneisen ? Ablehnung trotz Angebot auf Übernahme des Ausfalls begründet Mitverschulden des Landwirts am Wildschaden – Kein Wildschadensersatz

Wie schon das Landgericht Trier (Beschluss vom 03.04.2012, 1 S 247/11) festgestellt hatte, hat ein Landwirt dann keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Wildschadens, wenn er die Schaffung von Bejagungsschneisen abgelehnt hat, obwohl ihm von dem Jagdausübungsberechtigten eine angemessene Ertragsausfall-entschädigung angeboten worden ist. Entsprechend hat nun auch das Landgericht Hildesheim entschieden (Urteil vom 04.07.2014, 7 S 62/14) und damit diese zutreffende Rechtsprechung gefestigt.

Allerdings hat das Landgericht auch entschieden, dass dies nur gilt, wenn der Landwirt mit der Aufforderung zum Anlegen von Bejagungsschneiden gleichzeitig konkret das Angebot erhält, dass der ihm dabei entstehende Schaden in Höhe des Ernteausfalls auch übernommen wird.

Im vorliegenden Fall hatte der Jäger den Landwirt mit Fristsetzung aufgefordert Bejagungsschneisen anzulegen, ohne jedoch dabei den Ersatz des dabei entstehenden Ernteausfallschadens anzubieten. Kommt ein Landwirt einer solchen Aufforderung nicht nach, hat dies nach Ansicht des Gerichtes keine Auswirkungen auf einen möglichen Anspruch auf Wildschadensersatz. Der Landwirt solle nicht das Risiko tragen müssen, im Nachhinein wegen möglicher Ernteausfallansprüche seine Ansprüche gegenüber dem Jäger erst durchsetzen zu müssen.

Für die Jagdpraxis bedeutet dies: Die Aufforderung zum Anlegen von Bejagungsschneisen sollte schriftlich oder durch Zeugen dokumentiert sein und in jedem Fall das Angebot auf Kostenübernahme für den Ausfall des Ertrags und das Anlegen der Schneise enthalten. Die Aufforderung sollte auch so konkret wie möglich gefasst sein (z.B. zur Breite und Anzahl der Schneisen). Kommt der Landwirt einer solchen Aufforderung dann nicht nach, so kann Ihm dann dieses Angebot bei einer möglichen Forderung von Wildschadensersatz entgegengehalten werden.

    Bei allen Fragen rufen Sie uns einfach
    unverbindlich an unter: 06171 979757-0

    Oder geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

    * Pflichtfeld