BVerwG: Alle Erbwaffen müssen ein Blockiersystem besitzen – Erbwaffenbesitzer müssen nachrüsten

Auch wer nach dem Gesetz kein Bedürfnis für eine Waffe hat (anders als z.B. ein Jäger oder Sportschütze) darf dennoch eine Waffe erben und besitzen. Diese muss allerdings nach der seit 2008 geltenden Gesetzeslage mit einem Blockiersystem versehen sein, so dass die Waffen nicht gebrauchsfähig sind.

Der Bundesverwaltungsgerichtshof stellte nun klar, dass die Blockiersystempflicht nicht nur für alle nach 2008 vererbten Waffen gilt, sondern dass die Pflicht, Erbwaffen mit einem Blockiersystem zu versehen, für alle Erbwaffen gilt. Erben die vor 2008 eine Waffe geerbt haben, dürfen daher von der Behörde aufgefordert werden, ein entsprechendes Blockiersystem nachzurüsten.

Begründung des Gerichts ist das gesetzliche Ziel der Risikoverringerung durch die Einführung des Blockiersystems. Würde man für Altfälle einen Besitz ohne Blockiersystem erlauben, würde es noch Jahrzehnte dauern, das Ziel der Risikominimierung durch das Unbrauchbarmachen von Erbwaffen zu erreichen.

Urteil des BVerwG vom 16.03.2015, Az.: 6 C 31/14

    Bei allen Fragen rufen Sie uns einfach
    unverbindlich an unter: 06171 979757-0

    Oder geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

    * Pflichtfeld