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BGH zur Pflicht zum Ersatz von Wildschäden an Erstaufforstungen

Mit Urteil vom 4. Dezember 2014, Aktenzeichen: III ZR 61/14, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Wildschäden an Erstaufforstungen ersetzt werden müssen, auch wenn die Herstellung von üblichen Schutzvorrichtungen unterblieben ist. § 32 Abs. 2 Satz 1 BJagdG gilt nach Ansicht des BGH nicht für Erstaufforstungen, da bei einer Erstaufforstung keine Hauptholzart besteht, von der die […]

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