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Verwaltungsgericht Schleswig Holstein hebt Waffenverbot für erlaubnisfreie Waffen auf
Mit Beschluss vom 12.04.2024 hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (Az. 7 B 32/24 – HIER ABRUFBAR) in einem von Rechtsanwalt Bender geführten Verfahren die Anordnung eines sofort vollziehbaren Waffenverbots für erlaubnisfreie Waffen wieder aufgehoben.
Damit ist das Waffenverbot für erlaubnisfreie Waffen bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit wieder außer Kraft. Das Gericht hat klargestellt, dass es für die Anordnung eines sofort vollziehbaren Waffenverbots für freie Waffen eines besonderen Begründungsaufwands bedarf. Eine solche Begründung hatte die Behörde nicht mitgeteilt. Die Wiederholung von Vorwürfen für das Verbot reichte gerade nicht aus. Es reichte auch nicht aus auf allgemeine Gefahren für die Allgemeinheit zu verweisen.
Der Antragsgegner gibt letztlich keine Gründe dafür an, dass und welches über die Rechtfertigung der in Ziffer 1 getroffenen Grundanordnung hinaus ein besonderes öffentliches Interesse dafür besteht, dass die regelmäßig durch die Erhebung des zulässigen Rechtsbehelfs eintretende Vollzugshemmung vorliegend ausnahmsweise nicht eintreten darf, sondern es einer sofortigen Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des angeordneten Waffenverbotes bedarf.
Vor dem Hintergrund, dass bei Anordnung von Waffenverboten Behörden nicht selten verkennen, dass ein sofort vollziehbares Verbot für erlaubnispflichtige oder sogar erlaubnisfreie Waffen eine besonders hohe rechtliche Hürde darstellt, ist die Entscheidung sehr erfreulich.
Bei einem sofort vollziehbaren Waffenverbot sieht sich der Betroffene der ständigen Gefahr ausgesetzt, sich durch einen (auch nur kurzen) Besitz von Waffen strafbar zu machen. Mit dem Eilantrag konnte in diesem Fall diese Gefahr abgewehrt werden.
Nachtrag 18.06.2024:
Die Behörde hat das Waffenverbot nach dem Beschluss des Gerichts wieder aufgehoben!
Was können Betroffene tun?
Wer sich einem Widerruf von waffenrechtlichen oder jagdrechtlichen Erlaubnissen oder sogar einem Waffenverbot ausgesetzt sieht, sollte sich fachkundigen Rat einholen, wie man sich gegen einen solchen Widerruf oder eine solche Anordnung erfolgreich zur Wehr setzen kann. Der vorstehende Fall zeigt exemplarisch, wie dies möglich ist.