VG Augsburg: Widerruf Waffenbesitzkarte mit Vorwurf „Reichsbürger und Selbstverwalter“ rechtswidrig
Bei den Verwaltungsgerichten ist es mittlerweile gefestigte Rechtsprechung, dass „Reichsbürger oder Selbstverwalter“, nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen sind. Waffenbehörden nehmen dies regelmäßig zum Anlass, bei entsprechenden Hinweisen, die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu widerrufen. Anlass für ein Tätigwerden können Anzeigen oder Ermittlungsverfahren aber auch Hinweise von Polizei oder Verfassungsschutz sein. […]
