Fischereirecht VG Münster: Zurücksetzen von Fischen („Catch & Release“) ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
Das Verwaltungsgericht Münster hat bestätigt (Beschluss vom 30.01.2015 – Az.: 1 L 615/14), dass das sogenannte Trophäenfischen, bei dem große Fische nach einem Angelvorgang („Drill“) lebend aus dem Wasser gehoben, ohne Betäubung oder Tötung vom Angelhaken gelöst, gemessen, vor einer Kamera präsentiert und anschließend wieder in das Gewässer gesetzt werden, gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes verstößt. […]
