Waffenrecht: Vorübergehender Wegfall des waffenrechtlichen Bedürfnisses rechtfertigt keinen Widerruf von Erlaubnissen
In einem gegen die Waffenbehörde Frankfurt am Main geführten Verfahren ging es um die Frage, ob der vorübergehende Bedürfniswegfall eines Sportschützen den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse (Waffenbesitzkarte) rechtfertigen kann. Der Sportschütze war aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen vorübergehend verhindert gewesen, dem Schießsport regelmäßig nachzugehen. Dies nahm die Behörde dennoch zum Anlass, den Widerruf der waffenrechtlichen […]
