Sportschützen

Rund um den Schützensport stellen sich vielfältige Rechtsfragen z.B. im Rahmen der Erteilung von Erlaubnissen, der Aufbewahrung, der Sachkunde oder dem Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses.

Probleme beim Bedürfnisnachweis für Sportschützen

Sportschützen müssen entweder durch regelmäßiges Schießen oder durch langjährige Vereinsmitgliedschaft ein Bedürfnis für das sogenannte Grundkontingent von drei halbautomatischen Langwaffen und zwei mehrschüssigen Kurzwaffen gemäß § 14 Abs. 5 WaffG nachweisen.

Für darüber hinausgehende Waffen als sogenanntes „Überkontingent“ müssen auf Nachfrage Schieß- und Wettkampfnachweise erbracht werden.

Oftmals stellen Behörden das Überkontingent oder auch das Bedürfnis in Frage. Hier sollte keine vorschnelle Einlassung gegenüber der Behörde erfolgen, sondern die Hilfe eines erfahrenen Rechtsbeistandes in Anspruch genommen werden. Ich berate und vertrete regelmäßig Sportschützen gegenüber Behörden, die mit einem Widerruf von Erlaubnissen drohen. Auf den jeweiligen Fall angepasst kann in vielen Fällen dann eine erfolgreiche Verteidigung gegen die Vorwürfe erfolgen. Zum Beispiel sieht das Waffenrecht die Möglichkeit eines nur vorübergehenden Bedürfniswegfalls vor. So kann auch bei vorübergehend fehlenden Nachweisen ein Bedürfnis fortbestehen, wenn eine ausreichende Darlegung erfolgt.

Probleme bei der Aufbewahrung von Sportwaffen

Nicht selten enden unangekündigte Aufbewahrungskontrollen mit straf- oder ordnungswidrigen Vorwürfen. Das wichtigste bei einer Aufbewahrungskontrolle ist es, sich nicht zu möglichen Vorwürfen oder behaupteten Verstößen zu äußern. Dann besteht die bestmögliche Ausgangslage, sich im Nachgang entlastend zu erklären. Wer sich mit vorschnellen Äußerungen meint entlasten zu können, belastet sich meistens nur noch mehr und schränkt sich in seiner Verteidigung ein.

Aufbewahrungsverstöße sind immer ein möglicher Grund für einen Widerruf der Erlaubnisse wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit. Deshalb sollte hier möglichst frühzeitig der Rat eines speziialisierten Rechtsanwaltes hinzugezogen werden. Mit diesem kann eine bestmögliche Verteidigung erfolgen.

Zum Widerruf von Waffenbesitzkarten von Sportschützen wegen des Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit (mit oder ohne Waffenzusammenhang) haben wir weitere Informationen unter folgenden Links:

Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten

Drohender Verlust der Waffenbesitzkarte

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