Sie haben einen Bußgeldbescheid oder einen Strafbefehl erhalten?

Strafbefehl

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie diesen nicht ohne genaue Prüfung akzeptieren. Ein Strafbefehl steht einem Urteil gleich und kann schwerwiegende Folgen für Ihre jagd- oder waffenrechtlichen Erlaubnisse haben. Wichtig ist es zunächst, die Einspruchsfrist zu beachten, da der Strafbefehl ansonsten rechtskräftig wird. Durch Akteneinsicht in die Verfahrensakte und eine genaue rechtliche Prüfung der Sachlage eröffnen sich für einen Rechtsanwalt unter Umständen neue Verteidigungsmöglichkeiten, die in dem Strafverfahren genutzt werden können, um eine Besserstellung als die „Verurteilung“ mittels Strafbefehl zu erreichen.
Viele Mandanten scheuen ein Gerichtsverfahren und sind deshalb bereit, eine möglicherweise unangemessene Strafe in Form eines Strafbefehls zu akzeptieren. Dies sollte jedoch gut überlegt werden. Eine umfassende rechtliche Beratung kann dabei helfen, für den Mandanten einen deutlich vorteilhafteren Verfahrensausgang zu erreichen, wobei es grundsätzlich immer das Ziel ist, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, was in einer Vielzahl von Fällen auch gelingt.

Bußgeldbescheid

Nicht nur strafrechtliche Verfahren sondern auch ein Bußgeldbescheid kann Auswirkungen auf jagd- oder waffenrechtliche Erlaubnisse haben. Mehrfache Verstöße gegen jagdrechtliche, waffenrechtliche oder sprengstoffrechtliche Vorschriften können zu einem Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und damit zum Verlust von Jagdschein, Waffenschein oder Waffenbesitzkarte führen. Darüber hinaus können in Bußgeldverfahren zum Teil hohe Beträge als Bußgeld angesetzt werden, gerade wenn es sich um wiederholte Verstöße handelt. Auch hier gilt zunächst die Beachtung der Widerspruchsfrist. Anschließend sollte zur Vorbereitung der Verteidigung gegen den erhobenen Vorwurf Akteneinsicht genommen werden. Erst dann ist eine abschließende Bewertung der Sachlage möglich, auf der die Verteidigung gegen die erhobenen Vorwürfe gründen kann.

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