Strafverfahren / Ordnungswidrigkeitsverfahren

Jeder strafrechtliche Vorwurf und auch der Vorwurf der Begehung einer jagd- oder waffenrechtlichen Ordnungswidrigkeit sollte im Hinblick auf die jagd- und waffenrechtliche Zuverlässigkeit sehr ernst genommen werden. Rechtsanwalt Simon Bender übernimmt die Strafverteidigung in Ihrem Fall, bei besonderer Berücksichtigung des Ausgangs des Strafverfahrens unter jagd- und waffenrechtlichen Aspekten. Ziel ist es dabei immer, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

Gleiches gilt für ein mögliches Ordnungswidrigkeitsverfahren. Dabei sollte möglichst frühzeitig, also bereits im Ermittlungsstadium, Kontakt aufgenommen werden, um eine bestmögliche Verteidigung zu erreichen. Hinsichtlich eines jeden Vorwurfes, straf- oder ordnungsrechtlich, kann aus der Erfahrung angeraten werden, keine voreilige Stellungnahme abzugeben, sondern eine solche gemeinsam mit einem spezialisierten Rechtsanwalt zu erarbeiten.

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    Nachfolgend sind zu einigen häufigen Beratungsfeldern weitere Informationen bereitgestellt, wobei auch alle hier nicht thematisierten Fragen rund um das Jagd- und Waffenrecht zum Beratungsspektrum gehören:

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