Fehlende Eignung wegen Drogen oder Alkoholmissbrauchs

Erlangt die für die jagd- und waffenrechtlichen Erlaubnisse zuständige Behörde Kenntnisse von Auffälligkeiten eines Waffenbesitzers wegen Drogenkonsums oder Alkoholkonsums steht nicht selten der Verdacht im Raum, der Erlaubnisinhaber besitze nicht (oder nicht mehr) die notwendige waffenrechtliche Eignung. Gefordert wird in diesen Fällen teilweise die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Feststellung der Eignung oder die Behörde beabsichtigt die sofortige Einziehung bzw. den Widerruf von jagd- oder waffenrechtlichen Erlaubnissen. Ohne einen erfahrenen Rechtsbeistand ist es für die Betroffenen oft schwierig, einen solchen Vorwurf zu entkräften. Daher sollte möglichst frühzeitig fachkundige Hilfe in Anspruch genommen werden um eine Strategie zur bestmöglichen Verteidigung zu entwickeln. Dies umfasst die Akteneinsicht in Behördenakten oder Ermittlungs- und Strafakten, die Stellungnahme gegenüber der Behörde und die Verhandlung mit dieser, aber auch die Vorbereitung oder Begleitung von medizinisch-psychologischen Gutachten, soweit diese notwendig sein sollten.

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