Erbwaffen – Waffen im Nachlass

Oft kommt es vor, dass sich im Nachlass eines Verstorbenen Waffen und Munition befinden, von denen die Erben bislang nichts wussten. Nicht selten beerben auch Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse Angehörige, die selbst keine Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen sind. Nun stellt sich die Frage, was mit diesen Waffen geschehen soll. Hinsichtlich aller Möglichkeiten die Waffen als Erbe zu behalten oder über Pflichten die Waffen einem Berechtigten zu übergeben, berate ich Sie gerne. In jedem Fall sollte schnellstmöglich eine rechtssichere Lage geschaffen werden, da ansonsten strafrechtliche Vorwürfe wegen des unberechtigten Besitzes von Waffen und Munition drohen.

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    Nachfolgend sind zu einigen häufigen Beratungsfeldern weitere Informationen bereitgestellt, wobei auch alle hier nicht thematisierten Fragen rund um das Jagd- und Waffenrecht zum Beratungsspektrum gehören:

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