Sportschützen – Waffensammler – „freie Waffen“

Bei der Erteilung von Waffenbesitzkarten für Sportschützen oder Waffensammlern stellen sich vielfältige Rechtsfragen z.B. im Rahmen der Erteilung von Erlaubnissen, der Aufbewahrung, der Sachkunde oder dem Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses. Ich vertrete Sie umfassend in allen Fragen rund um die Ausübung des Schützensports und der Sammlung von Waffen.

Auch der Erwerb und Besitz von sogenannten „freien“ Waffen, der „kleine Waffenschein“ oder Rechtsfragen im Zusammenhang mit Hieb- und Stichwaffen gehören zum Beratungsspektrum.

    Bei allen Fragen rufen Sie uns einfach
    unverbindlich an unter: 06171 979757-0

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    Die Themen

    Nachfolgend sind zu einigen häufigen Beratungsfeldern weitere Informationen bereitgestellt, wobei auch alle hier nicht thematisierten Fragen rund um das Jagd- und Waffenrecht zum Beratungsspektrum gehören:

    Kontakt

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    BENDER Rechtsanwaltskanzlei

    Rechtsanwalt Simon Bender
    Hohemarkstr. 20, 61440 Oberursel (Taunus)

    Tel.: 06171 9797570 
 | Fax: 06171 9797579

    BENDER Rechtsanwaltskanzlei

    Die Rechtsanwaltskanzlei BENDER stehen Ihnen auch in weiteren Beratungsfeldern, unter anderem im Bank- und Kapitalanlagerecht zur Verfügung.

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    benderlegal.de