Bei der Erteilung von Waffenbesitzkarten für Sportschützen oder Waffensammlern stellen sich vielfältige Rechtsfragen z.B. im Rahmen der Erteilung von Erlaubnissen, der Aufbewahrung, der Sachkunde oder dem Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses. Ich vertrete Sie umfassend in allen Fragen rund um die Ausübung des Schützensports und der Sammlung von Waffen.
Auch der Erwerb und Besitz von sogenannten „freien“ Waffen, der „kleine Waffenschein“ oder Rechtsfragen im Zusammenhang mit Hieb- und Stichwaffen gehören zum Beratungsspektrum.