Ein Dauerthema zwischen Jagdpächter oder Jagdgenossenschaft und Landwirt ist die Frage nach dem Ersatz von entstandenem Wildschaden. Entscheidend für eine Ersatzpflicht des Jagdpächters oder der Jagdgenossenschaft ist unter anderem die fristgerechte Anmeldung des Wildschadens. Weiter darf den Landwirt kein Mitverschulden am Schaden treffen, beispielsweise durch die Verhinderung oder Verweigerung der Mitwirkung bei Maßnahmen zur Wildschadensverhütung.
Sollte ein Vorbescheid erlassen worden sein, gilt es insbesondere die entsprechenden Klagefristen zu beachten.
Rechtsanwalt Simon Bender vertritt Sie umfassend außergerichtlich und gerichtlich bei der Abwehr oder Durchsetzung von Forderungen im Zusammenhang mit Wildschäden.
In vielen Fällen kann es auch sinnvoll sein, gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden, ohne ein Gericht zu bemühen, da der Jagdpachtvertrag die Beteiligten langfristig in einer Zweckgemeinschaft bindet und damit nur eine dauerhafte Regelung zwischen den Parteien wirklich Frieden schafft. Oftmals gelingt es, im Gespräch mit den Parteien und deren Vertretern eine solche Einigung zu erzielen.