BGH: Bei jagdpachtvertraglichen Beschränkungen der Übernahme von Wildschäden haftet die Jagdgenossenschaft
Mit Urteil vom 11. Dezember 2014 (Aktenzeichen: III ZR 169/14) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Regelung im Jagdpachtvertrag „Der Pächter ist zum Wildschadensersatz verpflichtet.“ nicht unbedingt dazu führt, dass die Jagdgenossenschaft keine Haftung für Wildschäden trifft. Denn die Jagdgenossenschaft kann trotz dieser Regelung haften, wenn im Jagdpachtvertrag weitere Regelungen getroffen werden, die die Schadensersatzpflicht […]
